Allgemeines
Jeder Schüler muss eine Komplexe Lernleistung (KOL) in Klasse 10 erstellen.
In jedem Unterrichtsfach kann eine KOL erbracht werden.
Der Schüler hat keinen Anspruch darauf, seine KOL in einem bestimmten Fach zu erstellen.
Ein Fachlehrer muss nicht mehr als drei Arbeiten betreuen. Weitere Anfragen von Schülern können abgewiesen werden. Dann muss sich der Schüler an einen anderen Fachlehrer seiner Klasse wenden.
Die KOL besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einer Präsentation.
Bewertung und Zensierung
In den „Handreichungen für den fächerverbindenden Unterricht Klasse 10" finden sich die formalen und inhaltlichen Anforderungen für die schriftliche Arbeit und die Präsentation. Im Anhang zu den „Handreichungen" befinden sich die Bewertungsmatrizen für die KOL (außer in den Fremdsprachen), die der Benotung zugrunde gelegt werden. Die Bewertungskriterien in den Fremdsprachen werden vom Fachlehrer zuvor mitgeteilt. Schriftliche Arbeit und Präsentation werden vorgabengemäß (Handreichung Seite 23) gewichtet und ergeben eine Endnote. Die Note wird ins Notenbuch eingetragen und als Komplexe Leistung ausgewiesen. In Fächern, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden, zählt die KOL als zusätzliche Klassenarbeit; sie wird einfach gewertet. In den anderen Fächern gilt die KOL als Leistungskontrolle; sie wird doppelt gewertet.
Durchführung
In Englisch müssen die schriftliche Arbeit und die Präsentation in Englisch erstellt bzw. gehalten werden. In Französisch wird die schriftliche Arbeit weitestgehend in Französisch verfasst. Erläuterungen dazu erteilt der Fachlehrer. Die Präsentation erfolgt in Französisch. Die schriftliche Arbeit umfasst zehn Seiten; hinzu kommen Deckblatt, Gliederung und Literaturverzeichnis. Die Präsentation sollte ungefähr 20 Minuten dauern.