IDEE I ANSPRECHPARTNER
Allgemeinbildende Schulen sollen lt. Sächsischem Schulgesetz Ganztagsangebote einrichten und dabei mit außerschulischen Einrichtungen zusammenarbeiten.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Ganztagsangebote öffentlicher und freier Träger allgemeinbildender Schulen mit finanziellen Mitteln nach Maßgaben des Haushaltplanes.