Am 20. Mai 1925 wurde der Tennisklub „Rot–Weiß“ im alten Markkleeberger Stadtteil Oetzsch gegründet und am 10. Juni 1925 ins Vereinsregister unter der Nummer 1275 eingetragen. Der Tennisverein war dem Sportbund des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten angeschlossen und von neutraler politischer Einstellung. Die Spielplätze und das Klubhaus des Vereins befanden sich zwischen Oetzsch und Raschwitz in der heutigen Leipziger Straße 30, der Sitz der Vereinsleitung lag in Leipzig.
Mit der Errichtung der NS-Diktatur gerät der Tennisclub zunehmend in den Fokus der neuen Machthaber. Als jüdische Sportorganisation wird der Verein nicht gleichgeschaltet, aber auch nicht verboten, wie z.B. die Arbeitersportvereine. Die Mitgliederzahl nimmt nach 1933 sogar erheblich zu. Viele jüdische Bürger aus Leipzig und Markkleeberg treffen sich auf dem Clubgelände in der Leipziger Straße, pflegen Kontakte und spielen z.B. sonnabends Tennis. Vom öffentlichen Spielbetrieb wird der Verein zunehmend ausgeschlossen. Bekannte jüdische Familien wie Abelson, Ariowitsch und Bamberger befinden sich unter den Mitgliedern. Diese Namen sind auf einer Liste verzeichnet, die die Vereinsführung 1935 auf Anweisung des Polizeipräsidiums Berlin erstellen und einreichen musste. Auf ihr stehen 296 Namen, mit Geburtsdatum, Beitrittsjahr, Beruf und Adresse. 137 davon sind nach 1933 eingetreten, oft ganze Familien. Auffällig ist eine große Anzahl von Jugendlichen im Verein. Eva Abelson , die Nr. 3 auf der Liste, trat 1935 als 13 jähriges Mädchen bei. Es wurden auch Vereinsmitglieder registriert, die Deutschland 1935 schon verlassen hatten, einschließlich der neuen Adressen. Mit Hilfe solcher Listen erstellten die Nazis die sogenannte Judenkartei, mit der die Auswanderung der Juden forciert und später die Deportationen organisiert wurden.
Nach 1935 fanden die Rassegesetze der Nationalsozialisten auch auf den Tennisclub „Rot-Weiß“ Anwendung. Das Regierungspräsidium Leipzig setzte einen Treuhänder ein, um das Vermögen des Vereins zu arisieren. Mit dem Novemberpogrom von 1938 endete der organisierte jüdische Sport in Deutschland. Ab 1. Januar 1939 werden alle jüdischen Organisationen verboten. Am 29. September 1939 erging die Anordnung zur Auflösung des Tennisvereins „Rot-Weiß“ aufgrund § 5 der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 4. Juli 1939. Das Vermögen wurde beschlagnahmt. Die Auflösung erfolgte am 25. Januar 1940. Nach 1940 war das Vereinshaus Produktionsstätte für Uniformen. Hier arbeiteten Zwangsarbeiter.
Von 1949 bis 1990 befand sich darin eine Näherei, die Spielfelder wurden überbaut. Heute ist das sanierte Vereinshaus Privatbesitz.