1. Präambel
Unsere Schule ist eine Gemeinschaft sowie ein Ort des Lehrens und Lernens. In einer Gemeinschaft sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme und die Einhaltung bestimmter Regeln geboten.
Für uns gelten folgende Grundsätze:Wir üben Toleranz, akzeptieren andere Meinungen, berücksichtigen Altersunterschiede und schützen die Schwächeren.
Wir verurteilen Gewalt in jeder Form sowie die Beschädigung fremden Eigentums.
Wir übernehmen Verantwortung und halten uns an gemeinsam gefasste Beschlüsse.
Die Atmosphäre in der Schule wird durch einen höflichen und freundlichen Umgangston, einschließlich des Grüßens und gegenseitiger Hilfe und Unterstützung bestimmt. Gästen wird eine besondere Aufmerksamkeit zuteil. Gemeinsam schaffen wir eine Atmosphäre, die es jedem Mitglied der Schulgemeinschaft erlaubt, sich wohlzufühlen.
2. Geltungsbereich und Bestandteile
Die Hausordnung gilt für alle Gebäude der Rudolf-Hildebrand-Schule, die zugehörigen Außenflächen (Schulhof und Sportanlagen) sowie die Turnhalle.
Die Hausordnung wird ergänzt durch folgende Dokumente:1. Fachraumordnungen
2. Brandschutzordnung
3. Bibliotheksordnung
4. Sporthallenordnung
3. Allgemeine Regeln I 3.1 Unterrichtszeiten
1. Block 07:30 - 09:05
2. Block 09:25 - 11:00
3. Block 11:30 - 13:00
4. Block 13:35 - 15:05
5. Block 15:15 - 16:00
3.2 Schließ- und Öffnungszeiten des Schulgebäudes
Die Gebäude sind von 07:10 bis 19:00 geöffnet. Für die Benutzung von Räumen oder des Geländes für Veranstaltungen unserer Schülerinnen und Schüler außerhalb dieser Zeiten muss bis spätestens eine Woche vor dem Termin eine schriftliche Genehmigung der Schulleitung eingeholt werden.
3.3 Krankmeldungen und Freistellungen
Bei Krankheit einer Schülerin oder eines Schülers ist die Schulsekretärin am gleichen Tag bis 09:00 zu benachrichtigen. Eine schriftliche Bescheinigung wird binnen drei Tagen nachgereicht.
Freistellungen für einzelne Stunden bzw. bis zu zwei Tagen sind rechtzeitig schriftlich und in angemessener Form der Klassenleiterin, dem Klassenleiter, der Tutorin oder dem Tutor zu beantragen. Freistellungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen sind bei der Schulleitung zu beantragen.
4. Verhalten im Unterricht I 4.1 Unterrichtsbeginn
Vor dem Stundenzeichen finden sich die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte arbeitsbereit an ihren Plätzen ein. Bei Unterricht in einem Fachkabinett warten die Schülerinnen und Schüler am Eingang dieses Raumes auf die Fachlehrerin oder den Fachlehrer.
Das Ausbleiben einer Lehrkraft wird von der Klassensprecherin, dem Klassensprecher oder der Stellvertretung spätestens 10 min nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat gemeldet.
4.2 Ordnungsdienst
Der Klassenordnungsdienst wird wöchentlich eingeteilt und ist verantwortlich für den ordentlichen Zustand der von der Klasse benutzten Unterrichtsräume. Er hat dabei auch die Tafel zu reinigen.
4.3 Trinken im Unterricht
Während des Unterrichtes ist das Trinken –außer in den Fachunterrichtsräumen – in angemessenem Maße erlaubt.
4.4 Belehrungen
Über das Verhalten in den Fachunterrichtsräumen und in der Sporthalle erfolgen aktenkundige Belehrungen durch die Fachlehrkräfte. Für die Computerkabinette sowie die Bibliothek gelten spezielle Nutzungsordnungen.
5. Verhalten in den Pausen I 5.1 Große Pausen und Hofpausen
Während der großen Pausen können alle Schülerinnen und Schüler den Pausenbereich aufsuchen. Hauspausen werden durch entsprechende Ansagen bekanntgegeben.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5,6 und 7 führen in den beiden Mittagspausen eine Hofpause durch und verlassen dazu das Schulgebäude.
5.2 Schulspeisung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulspeisung dieser Jahrgangsstufen gehen nach Einnahme des Essens zur Hofpause. Ansonsten nutzen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I grundsätzlich in den großen Pausen ihr Klassenzimmer als Aufenthaltsraum.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nutzen freie Unterrichtsräume, die Mensa in der 1. großen Pause bzw. den Schulclub in den Mittagspausen als Aufenthaltsraum.
5.3 Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 10 ist es nicht gestattet, das Schulgelände vor dem Unterrichtsende zu verlassen (dies gilt ebenso für Pausen und für Freistunden).
5.4 Alkohol, Nikotin, Cannabis
Es gilt im gesamten Schulgelände ein Verbot für den Konsum von Alkohol, Nikotin sowie von Cannabis.
Der Konsum von Cannabis ist auch in Sichtweite der Schule verboten. Für den Aufenthalt in der Schule sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen.
Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände aufhalten und an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Die bundesweit gültigen Gesetze sind einzuhalten.
5.5 Mitführen von gefährlichen Gegenständen
Das Mitführen und der Gebrauch von Waffen, Anscheinswaffen und gefährlichen Gegenständen, ebenso der Missbrauch von zum Beispiel Feuerzeugen, Feuerwerkskörpern, Streichhölzern, Laserpointern und Taschenmessern ist strengstens verboten.
5.6 Freistunden
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe nutzen in ihren Freistunden nicht belegte Kursräume oder den Schulclub. Eine Alternative bietet die Nutzung der Schulbibliothek ausschließlich für schulische Zwecke.
5.7 Computernutzung
Die Benutzung der Computer einschließlich des Internetzugangs bleibt schulischen Zwecken vorbehalten.
5.9 Notfalleinrichtungen
Der Missbrauch von Notfalleinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher, Notschalter) sowie das Öffnen der Türen, die nur im Notfall benutzt werden, sind strafbar.
Die Brandschutztüren sind offen zu halten. Im Brandfall schließen sie automatisch.
5.10 Ordnung und Sauberkeit
Im gesamten Schulgelände ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Alle Schülerinnen und Schüler verhalten sich so, dass sie sich und andere nicht gefährden.
Auf Geländern wird nicht geklettert und gerutscht. Ballspielen ist nur auf Sport- und Spielflächen gestattet.
5.11 Fahrräder
Im Schulgelände ist das Radfahren verboten.
Fahrräder sind nur an den dafür vorgesehenen Halterungen abzustellen. Durch ihr Abstellen im Schulgelände kann ein besserer Schutz vor Diebstählen erreicht werden.
Eine Haftung für Schäden am Rad oder dessen Verlust wird von der Schule bzw. dem Schulträger nicht übernommen.
5.12 Übungsräume Musik
Die Musikübungsräume im A-Flügel werden ausschließlich zu Übungszwecken genutzt und sind keine allgemeinen Aufenthaltsräume.
6. Nutzung mobiler Endgeräte ...
Die Schule unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der verantwortungsvollen Nutzung mobiler Endgeräte.
6.1 ... im Unterricht
Die Nutzung privater mobiler Endgeräte ist während des Unterrichts nicht gestattet. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet die Lehrkraft unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen.
Ton- und Bildaufnahmen sind aus Gründen des Persönlichkeitsrechts nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet ebenfalls die jeweilige Lehrkraft.
Folgt die Schülerin bzw. der Schüler den Aufforderungen seitens der Lehrkraft, die Nutzung eines mobilen Endgerätes zu unterlassen nicht, hat diese das Recht, das Gerät zeitweilig zu verwahren (§39, Abs. 1 Sächsisches Schulgesetz).
6.2 ... in den Pausen
Die Handynutzung während der Pausen bedarf im Interesse der allgemeinen Rücksichtnahme eines besonders bewussten, verantwortungsvollen und sensiblen Umgangs.
Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe (Klassenstufen 5 und 6) werden unterrichtsbegleitend im verantwortungsbewussten Umgang mit mobilen Endgeräten geschult.
Zur Förderung des Kennenlernens ist die Handynutzung mindestens bis einschließlich der Medienschutztage nicht gestattet. Darüber hinaus können klasseninterne Festlegungen getroffen werden.